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Fast Dreiviertel der Deutschen sind für ein absolutes Alkoholverbot beim Autofahren

Seit Juni 2007 gilt in Deutschland für Autofahrer unter 21 Jahren und für Fahranfänger während der Probezeit ein absolutes Fahrverbot. Laut einer repräsentativen Umfrage der Apotheken Umschau sind 72,5 Prozent für die Einführung einer 0,0 Promillegrenze für alle deutschen Verkehrsteilnehmer. Hinter dieser Forderung steckt ein einfacher logischer Schluss: Da Alkohol die Reflexe verkürzt und Wahrnehmung trübt, ist Autofahren im nüchternen Zustand, in jedem Fall ungefährlicher als im betrunkenen Zustand.

Die Einführung, der 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger sollte, die hohen Unfallzahlen senken. Tatsächlich sind in den vergangenen Jahren die Unfallzahlen sowie die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten im Großen und Ganzen rückläufig. Dennoch sind auch im Jahr 2011 wieder mehr als 1000 Menschen auf deutschen Straßen ums Leben gekommen. Viele Unfälle sind auf Trunkenheit am Steuer zurückzuführen. Da die 0,0 Promillegrenze offenbar Wirkung zeigt und Autofahren ohne Alkohol unbestreitbar sicherer ist als betrunken Auto zu fahren, fordern viele Bundesbürger die Einführung eines absoluten Alkoholverbots.

Betrunken Auto fahren: Paradoxe und komplizierte Promillegrenzen

In Deutschland gehen viele Autofahrer davon aus, dass für alle Autofahrer die älter als 21 Jahre sind und keine Probezeit mehr haben, eine 0,5 Promillegrenze gilt. Dieser Grenzwert besagt jedoch nicht – wie viele Menschen fälschlicherweise annehmen – das man sich problemlos angetrunken ans Steuer seines Autos setzen kann, solange im Blut kein Promillewert festgestellt wird, der höher als 0,5 ist.

Personen die auffällig und gar verkehrsgefährdend Autofahren und zwischen 0,3 – 1,09 Promille Alkohol im Blut haben, begehen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat – je nach Gefährdung des Straßenverkehrs oder schwere des Unfalls. In diesem Promillebereich gilt ein Fahrer als relativ fahruntauglich. Absolut fahruntauglich ist jeder Autofahrer der mindestens 1,1 Promille aufweist. Ab 1,1 Promille liegt auch immer eine Straftat vor. Ab 1,6 Promille muss der Fahrer eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) ablegen.

Jeder, der betrunken einen Unfall verursacht, gefährdet den Schutz durch seine Autoversicherung. Diese kann bei Trunkenheit am Steuer stets die Versicherungsleistungen kürzen bzw. den betrunkenen Unfallverursacher in Regress nehmen. Paradox ist, dass Personen die extrem betrunken Auto fahren bzw. wirklich als absolut fahruntauglich gelten und einen Unfall verursachen als unzurechnungsfähig eingestuft werden und deshalb Anspruch auf Versicherungsleistungen (Haftpflicht- und Kaskoversicherungen) haben können.

Autoversicherungen zahlen bei Trunkenheit am Steuer nur bedingt

Eine 0,0 Promillegrenze für alle Verkehrsteilnehmer oder zumindest eine Verschärfung der Promillegrenzen, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weniger Verkehrsunfällen mit Sach- und Personenschäden führen. Die Folgen wären, dass die Autoversicherer weniger Kosten für die Schadensregulierung ausgeben müssten, die Preise für die Autoversicherung somit günstiger würden und –was das Wichtigste ist –  es würden weit weniger Menschen im Straßenverkehr verletzt oder gar getötet.

Die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Verkehrsgesellschaft setzen sich schon seit Jahren für ein absolutes Alkoholverbot für alle deutschen Verkehrsteilnehmer ein. Die zitierte Umfrage zeigt, dass fast zwei Drittel der Bundesbürger diese verkehrspolitische Forderung unterstützen. Eine 0,0 Promillegrenze schafft nicht nur mehr Verkehrssicherheit, sondern auch zweifelsfreie Eindeutigkeit, wenn es um Alkoholkonsum in Verbindung mit Autofahren geht.

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Tipp

Ein Vergleich von Autoversicherungen ist immer zu empfehlen, wenn man mit dem Gedanken spielt, seinen aktuellen Vertrag zu kündigen.
Ein KFZ Versicherungsvergleich auf eigene Faust durchzuführen ist jedoch nicht empfehlenswert, da man mühsam und langsam im überfüllten und verwirrenden Angebot des Markts recherchieren müsste.