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Neuerungen bei der Hauptuntersuchung greifen ab April 2012

Ab dem kommenden Jahr müssen Autofahrer mit Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU) rechnen – Grund dafür ist eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Wohl schon ab dem 1. April 2012 erhalten Fahrzeughalter von TÜV-Süd eine exaktere Mängelbeschreibung, die auch direkt als Reparaturauftrag bei der jeweiligen Werkstatt verwendet werden kann.

Deutlich wichtiger als diese verbraucherfreundliche Neuerung ist jedoch, dass die Plaketten nicht mehr zurückdatiert werden dürfen, wenn ein HU-Termin versäumt wurde. Wer seinen Termin verschwitzt, muss dann auch mit härteren Sanktionen rechnen. Dafür finden die Hauptuntersuchungen nun immer genau zwei Jahre nach dem  fälligen Termin statt – Verbraucher haben so deutlich mehr Planungssicherheit.

Abgelaufene Plakette gefährdet Schutz der Autoversicherung

Die neue Regelung innerhalb der StVZO wirkt sich auch auf die Autoversicherung aus. Denn wer ab April mit abgelaufener Plakette in einen Unfall verwickelt wird, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass seine Autoversicherung den Schaden ersetzt. Denn da die nachträgliche Rückdatierung entfällt, ist die Plakette unwiderruflich abgelaufen. Zusätzlich zu eventuellen Problemen mit der Autoversicherung müssen Autofahrer mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern rechnen, wenn sie nach dem fälligen HU-Termin kontrolliert werden. Die Höhe der Geldstrafe ist davon abhängig, wie lange der Untersuchungstermin bereits zurückliegt.

Auch die Hauptuntersuchung beim TÜV kostet mehr, wenn man überfällig ist – wer zwei Monate zu spät dran ist, zahlt satte 20 Prozent mehr für die HU. Autofahrer sollten sich auch darauf einstellen, dass die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Ab April 2012 sind die Prüfer verpflichtet, mit allen ab diesem Datum zugelassenen Wagen eine Probefahrt auf dem Gelände zu unternehmen und die elektronischen Sicherheitssysteme  zu inspizieren.

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Tipp

Ein Vergleich von Autoversicherungen ist immer zu empfehlen, wenn man mit dem Gedanken spielt, seinen aktuellen Vertrag zu kündigen.
Ein KFZ Versicherungsvergleich auf eigene Faust durchzuführen ist jedoch nicht empfehlenswert, da man mühsam und langsam im überfüllten und verwirrenden Angebot des Markts recherchieren müsste.