Schäden von oben: Die Autoversicherung schützt vor Dachlawinen
Fast ganz Deutschland wartet in dieser Saison noch immer auf Schnee, nur an den großen Wintersportorten ist man mehr als versorgt: Im Alpenraum beklagt sich derzeit niemand über zu wenig Weiß. Aber während die Schneemassen für Glück in der Tourismusbranche sorgen, sind Sie für Autofahrer weniger schön – vor allem wenn Sie in Form einer Dachlawine auf dem Fahrzeug landen. Glücklich ist, wer dann eine umfassende Autoversicherung abgeschlossen hat.
Muss der Hauseigentümer bei einer Dachlawine zahlen?
Stürzt Ihnen eine Dachlawinen auf das heiß geliebte Auto, stehen Sie möglicherweise vor einem Problem: Zwar sind die Schneemassen von einem Haus herabgefallen – dass damit die Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers einspringen muss, ist allerdings gar nicht so klar. Nur wenn Sie als Geschädigter beweisen können, dass ein Immobilienbesitzer seine Sicherungspflichten missachtet hat, haben Sie eine gute Chance auf Schadensersatz. Wichtig ist hier vor allem, ob der Hauseigentümer gegen kommunale Vorschriften verstoßen hat.
Dieser Weg bringt allerdings Gefahren mit sich: Nicht nur der Besitzer eines Hauses muss beim Schutz vorsorgen, sondern auch der Fahrzeughalter. Wer mit seinem Auto dort parkt, wo eindeutig die Gefahr von Dachlawinen besteht, trägt zumindest eine Mitschuld und erhält entsprechend weniger Schadensersatz. Und es kann noch schlimmer kommen: In diesem Bereich existiert keine einheitliche Rechtsprechung, weswegen noch immer viele Urteile zu Lasten des geschädigten Autofahrers gefällt werden Dieser muss dann nicht nur den Schaden selbst bezahlen, sondern zusätzlich auch die Prozesskosten tragen.
Dachlawinen und die Autoversicherung – unsere Empfehlungen
Aufgrund der Unsicherheiten beim Weg über die Haftpflicht eines Hausbesitzers raten Experten dazu, Schäden (sofern möglich) gleich von der eigenen Autoversicherung regulieren zu lassen. Zwar kommt so fast garantiert eine gewisse finanzielle Belastung auf den Versicherungsnehmer, im Fall der Fälle ist diese aber deutlich vorhersehbarer als beim Weg über die Haftpflichtversicherung des Immobilieneigentümers.
Bei der Autoversicherung drohen (nur) die Kosten von Selbstbeteiligung, Gutachtern und eventuell der Rückstufung in eine niedrigere und somit teurere Schadenfreiheitsklasse. Unterm Strich fährt ein Geschädigter damit am Ende aber meistens billiger. Um sich vor Dachlawinen zu schützen, müssen Fahrzeughalter allerdings eine Kaskoversicherung abschließen – die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Haftpflichtpolice steht nur für Schäden gerade, die Sie bei Anderen verursachen.
Bei einer Kaskoversicherung gibt es darüber hinaus auch einiges zu beachten. So enthalten die meisten Teilkaskopakete zwar Schutzleistungen bei Lawinenschäden, Dachlawinen sind dort aber eher selten dabei. Diese gibt es zumeist nur im Premium-Paket einer Autoversicherung oder als Zusatzmodul. Erst die Vollkasko garantiert dem Versicherungskunden umfassenden Schutz bei Dachlawinen. Bestenfalls verzichtet Ihre Assekuranz hier noch auf Einwände bei grober Fahrlässigkeit – damit müssen Sie nicht einmal bei einer Teilschuld zahlen. Falls dann noch Restkosten übrig sind, lassen sich diese immer noch vom Hausbesitzer einklagen.
