Nicht vergessen: In sieben Tagen ist Stichtag zum Autoversicherung kündigen
Wechselwillige Autofahrer sollten sich beeilen: Schon in sieben Tagen ist der Stichtag für die ordentliche Kündigung der Autoversicherung. Ganz wichtig ist an dieser Stelle, dass an diesem Termin das Kündigungsschreiben bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eingehen muss. Wer die Autoversicherung kündigen möchte, sollte den entsprechenden Brief also schon etwas eher versenden.
Die meisten Policen zur Autoversicherung laufen zum Jahresende aus – verlängern sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung ausbleibt. Oder auch nur zu spät eintrifft. Bei einer Kündigung der Autoversicherung muss jedoch eine einmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden – aus diesem Grund ist der Stichtag zur Kündigung bereits am 30. November.
Um sicher zu gehen, dass die Kündigung auch rechtzeitig bei der Assekuranz ankommt, sollte der Brief am besten schon ein paar Tage vor Ablauf der Frist versendet werden. Außerdem empfiehlt es sich, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Bei einem Einschreiben können Sie sich absolut sicher sein, dass die Kündigung auch im Briefkasten der Autoversicherung ankommt. Der Rückschein wird bei Erhalt vom Empfänger gegengezeichnet und geht an Sie zurück – so haben Sie einen Nachweis über das Eingangsdatum, falls es diesbezüglich zu Problemen kommen sollte.
Wer zum Stichtag die Autoversicherung kündigt, kann sich ab Januar des nächsten Jahres bei einer günstigeren Assekuranz versichern. Im Vorfeld eines Wechsels empfiehlt sich ein Autoversicherungen Vergleich. Hier lassen sich schnell und einfach über 200 Tarife gegenüberstellen. Im besten Fall können Fahrzeughalter so bis zu 800 Euro jährlich einsparen!
Wer den Stichtag verpasst, muss jedoch nicht verzagen: Unter gewissen Umständen haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht. Beispielsweise immer dann, wenn sich die Beiträge erhöhen, ohne dass der Leistungskatalog erweitert wird. Dies kann nach Anpassungen von Typ- und Regionalklasse der Fall sein. Eine Sonderkündigung ist möglich, wenn die Autoversicherung einen Schaden reguliert hat.
