Mit 30 durch die Nacht: Tempolimits wichtig für Autoversicherung
Immer mehr Städte in Deutschland verlangen von ihren Autofahrern nachts eine deutlich besonnenere Nutzung des Gaspedals. Grund dafür ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die es Städtern ermöglicht, die Durchsetzung einer nächtlichen Lärmgrenze von maximal 60 dB leichter bei ihrer kommunalen Verwaltung einzufordern. Als Konsequenz wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr in vielen Städten mittlerweile auf 30 Stundenkilometer gesenkt.
Zum Schutz der Anwohner nachts nur noch Tempo 30
Indem Brems-, Fahr- und Beschleunigungsgeräusche vermindert werden, soll die Geschwindigkeitsbegrenzung die empfundene Lärmbelastung von Anwohnern deutlich reduzieren. Mit einer immer größeren Armee von stationären Blitzern wachen die Kommunen über das regelgerechte Verhalten der Verkehrsteilnehmer.
Die zugehörige Technik ist zwar nicht gerade preiswert, aber deutlich günstiger als Alternativen wie der Wechsel des Straßenbelags zu einer leiseren Variante oder der Bau von Umgehungsstraßen. Davon abgesehen hat jeder Autobesitzer individuell die Möglichkeit, sein Fahrverhalten an die nachtschlafende Zeit und das Ruhebedürfnis der Anwohner anzugleichen.
Der Schutz der Autoversicherung bedingt Einhaltung von Tempolimit
Auch ohne das direkte Knöllchenrisiko für Schnellfahrer sollten Sie sich nachts immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Denn wer deutlich schneller als die vorgeschriebenen 30 Stundenkilometer fährt, setzt (zumindest zum Teil) seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Das Risiko besteht übrigens unabhängig von der Art der Versicherung (Haftpflicht oder Kasko) und betrifft damit Schäden an eigenem oder fremdem Eigentum.
Bei einer weiten Überschreitung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit geht die Autoversicherung oft von grober Fahrlässigkeit aus – kaum ein Standardtarif enthält für solche Fälle eine Haftungsgarantie. Geht ein entsprechender Fall schließlich vor Gericht, wird Versicherungsnehmern oft eine Teilschuld attestiert. Kunden einer Autoversicherung müssen dann in der Regel für ein Viertel oder mehr der Schadenssumme selbst aufkommen. Einzig der ausdrückliche Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit kann Sie vor solchen Szenarien schützen. Schauen Sie daher noch heute in den Bedingungen (AKB) Ihrer Autoversicherung nach!
