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Trend Elektrorad: Welche benötigen eine KFZ Versicherung?

Die Riege der Besitzer von Elektrofahrrädern ist zwar noch klein, erfährt aber gerade ein ziemlich gewaltiges Wachstum. In Deutschland gibt es von den sogenannten Pedelecs (eine Abkürzung des englischen Begriffs „pedal electric cycles“) inzwischen beinahe 600.000 Exemplare – und rund die Hälfte davon wurde erst im vergangenen Jahr verkauft. Besonders großer Beliebtheit erfreuen sich die Elektroräder laut ADAC übrigens unter Radfahrern über 55. Diese erhoffen sich vom eingebauten Motor Unterstützung beim Treten.

Um als Pedelec zu gelten, muss bei der Motorleistung eines Elektrorads nach EU-Richtlinie bei maximal 250 Watt Schluss sein. Ferner darf sich der Motor nur einschalten, wenn der Radler in die Pedale steigt – die Technik muss also als reine Trethilfe konzipiert sein. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, soll sich die Motorleistung mit steigender immer weiter verringern – und bei 25 Stundenkilometern wird ganz abgeschaltet.

Ein Pedelec ist mehr als ein Fahrrad – versichern Sie sich entsprechend!

Durch ihre Motorisierung sind Pedelecs im Straßenverkehr nicht ungefährlich. Ohne viel Eigeninitiative erreichen Fahrer Geschwindigkeiten von über 25 Stundenkilometern – schnell genug für verheerende Unfälle.

Beim Versicherungsschutz können Pedelec-Besitzer zusätzliche Fehler machen. Denn Pedelec ist nicht gleich Pedelec – als Konsequenz sind viele Fahrer unwissentlich ohne wirksame Versicherung unterwegs. Bei einem Unfall können auf unbedachte Radler so ganz schnell sehr hohe Schadenersatzansprüche zukommen.

Zum Hintergrund: Nur die Pedelecs, die der EU-Richtlinie 2002/24/EG entsprechen, sind auch als Fahrräder klassifiziert und entsprechend über die einfache Privathaftpflicht mitversichert. Bei Elektrorädern mit Schieb- oder Anfahrhilfe sieht die Sache schon anders aus. Da diese auch ohne menschliches Zutun fahren, benötigt man dafür einen Mofa-Führerschein. Ob diese Art von Pedelec allerdings auch über die private Haftpflicht versichert ist, hängt vom Leistungsumfang der Police ab. Bitte unbedingt nachschauen – einfach darauf verlassen sollte sich niemand!

Für mache Pedelecs braucht es eine KFZ Versicherung

Mit den sogenannten Speed-Pedelecs – sie schalten den Motor erst ab 45 km/h ab – ist die Haftpflicht-Deckung dann klar: Sie fallen auf gar keinen Fall unter den Schutz der Privathaftpflicht. Gleiches gilt für E-Bikes, die rund die 20 Kilometer pro Stunde schnell werden, ohne dass der Fahrer in die Pedale tritt. Durch ihre Fahreigenschaften gelten Speed-Pedelecs und E-Bikes als Kleinkrafträder. Aufgrund der schwammigen Rechtslage und der (noch) wenig passenden Versicherungsangebote empfiehlt es sich für alle Pedelec-Besitzer, sich über den genauen Umfang ihrer Haftpflichtpolice zu informieren und – falls nötig – eine KFZ Versicherung für ihr Fahrzeug abzuschließen.

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Tipp

Ein Vergleich von Autoversicherungen ist immer zu empfehlen, wenn man mit dem Gedanken spielt, seinen aktuellen Vertrag zu kündigen.
Ein KFZ Versicherungsvergleich auf eigene Faust durchzuführen ist jedoch nicht empfehlenswert, da man mühsam und langsam im überfüllten und verwirrenden Angebot des Markts recherchieren müsste.