Winterreifenpflicht in Deutschland
Seit dem 4. Dezember 2010 gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Jeder der auf verschneiten, glatten oder vereisten Straßen – unabhängig zu welcher Jahreszeit – ohne normgerechte Bereifung Auto fährt, muss mit einem Bußgeld und Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen.
In Deutschland gilt eine sogenannte situationsbezogene Winterreifenpflicht. Das heißt, Autofahrer müssen nicht zwangsläufig ihre Sommerreifen ab- und Winterreifen anmontieren. Nur dann, wenn eine Nutzung der Straßen durch Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Reif- oder Eisglätte erschwert wird, muss das Fahrzeug Winter- oder Ganzjahresreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen. Hier soll sogleich deutlich gesagt werden, dass es keine Winterreifenpflicht gibt, wenn das Thermometer weniger als sieben Grad Celsius anzeigt.
Fahren ohne Winterreifen kann teuer werden
Jeder, der bei winterlichen Straßenbedingungen sein Auto nutzt, obwohl noch Sommerreifen aufgezogen sind, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Ein Strafpunkt in Flensburg und 40 Euro Bußgeld kostet das widerrechtliche Fahren ohne normgerechte Winterreifen. Eine Verkehrsbehinderung aufgrund fehlerhafter Bereifung kostet sogar 80 Euro.
Jeder vernünftige Autofahrer sollte alleine aus zwei Gründen prinzipiell der Reifenpflicht nachkommen. Erstens gefährdet man durch eine fehlende Bereifung zur Winterzeit nicht nur das eigene Auto und Leben, sondern auch das der anderen Verkehrsteilnehmer. Zum Zweiten kann es passieren das man als Auto-, Motorrad- oder Lkw-Fahrer seinen Anspruch auf Kaskoleistungen verwirkt.
Versicherungsschutz ohne Winter- oder Ganzjahresreifen gefährdet
Wenn bei einem Unfall ein Personen- und Sachschaden entsteht, dann übernimmt (auch wenn der Unfallverursacher ohne Winterreifen unterwegs war) die gesetzliche KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trotzdem die Schadenskosten des Unfallopfers. Es kann jedoch passieren, dass sich eine Versicherung nicht kulant zeigt und dem Autofahrer die Leistungen seiner Auto- bzw. Kaskoversicherung verweigert und nur teilweise erbringt.
Im Schadensfall kann eine Autoversicherung, ebenso wie der Versicherte, die KFZ Versicherung normalerweise kündigen. Um sich diesen ganzen Ärger zu ersparen, ist es für jeden Lkw-, Motorrad- und Autofahrer vernünftig die Winterreifenpflicht einzuhalten oder sein Auto bei winterlichen Straßenbedingungen stehen zu lassen.
