Sonderkündigungsrecht – Frühzeitig die Autoversicherung kündigen
Wollen Autofahrer Ihre Autoversicherung kündigen, sollten sie an den 30. November denken, denn das ist der Stichtag zur ordnungsgemäßen Kündigung der Kfz Versicherung. Normalerweise wird also zum Jahresende gekündigt. Jedoch gibt es noch eine Möglichkeit die Autoversicherung ganzjährig zu kündigen. Dafür müssen allerdings bestimmte Gründe vorliegen.
Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn beispielsweise die Kfz Versicherung ihre Prämien erhöht hat, ohne dabei ihren Leistungsumfang zu erweitern. Als Beispiel kann hier die Einteilung in Typklassen vorgeführt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erarbeitet jedes Jahr für Oktober eine Empfehlung für die Einteilung der Klassen. An diese halten sich die Versicherungsgesellschaften in der Regel. Ändert nun die Assekuranz die Typklasse Ihres Fahrzeugs, sprich wird Ihr Auto in eine höhere Typklasse oder Versicherungsklasse eingestuft, dann werden die Beiträge erhöht und Sie haben das Recht innerhalb einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
Diese Frist beginnt an dem Tag, an welchem Sie die Änderungen von Ihrer Assekuranz mitgeteilt bekommen. Die Autoversicherung ist verpflichtet den Versicherungsnehmer über Änderungen in Kenntnis zu setzen. Dies geschieht üblicherweise in einer detaillierten Gegenüberstellung von altem und neuem Tarif. Sie haben ebenfalls das Recht auf Sonderkündigung, wenn die Assekuranz ihre Regionalklasse ändert, da die Versicherung eine Anpassung vorgenommen hat. Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich Ihre Regionalklasse wegen eines Umzugs ihrerseits ändert.
Außerordentlich kündigen auch bei Schadenregulierung
Hat Ihre Versicherung einen Schaden reguliert, gilt für Sie wiederum das sie außerordentlich mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen können. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Versicherung Ihnen einen Schaden bezahlt hat. Sie haben auch dann das Recht binnen vier Wochen zu kündigen, wenn sie Ihren Schadenersatzanspruch abgewehrt hat. Sollten Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, müssen Sie sich um nichts kümmern, da die Versicherung danach automatisch gekündigt wird. Alles Weitere übernimmt die zuständige Behörde.
Wird das eigene Auto verkauft, ist es allerdings ratsam die Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen.
Ein Autoversicherungsvergleich lohnt sich immer
Ein ratsamer Tipp zum Schluss: Bevor Sie Ihre Assekuranz kündigen, sollten Sie bereits eine Alternative haben. Denn so verringern Sie die Gefahr, dass Sie nach der Kündigung keine Versicherung haben und ohne eine KFZ Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Auto fahren. Daher ist es wichtig, dass Sie einen Versicherungsvergleich machen. Dies geht ganz schnell und einfach mit unserem guten Autoversicherungsvergleiches. Dieser vergleicht für Sie in nur wenigen Minuten über 200 Tarife. Bei einem Wechsel können Sie bis zu 800 Euro im Jahr sparen.
