Teilkaskoversicherung – Das eigene Fahrzeug absichern
Für jeden Autofahrer ist eine KFZ Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Neben dieser Plicht gibt es zusätzliche Versicherungen. Die KFZ Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko haftet für Schäden am eigenen Auto und ist daher eine gute Ergänzung zur Haftpflichtversicherung.
Was leistet die Teilkasko?
Die Teilkasko haftet bei einer Reihe von Schäden. Beispielsweise bei Verlust des eigenen Fahrzeugs bei Diebstahl, Einbruchteildiebstahl und bei Raub. Desweitern greift die Teilkaskoversicherung bei weiteren Schäden, wie bei Schäden durch Brand, Explosionen, Kurzschlüssen und Glasbruch.
Auch Schäden, die durch die Natur hervorgerufen wurden versichert die Teilkasko. Die Teilkasko greift hier bei Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Liegt ein Schaden durch Unwetter vor, so muss dieser durch das Wetteramt bestätigt werden, denn nur mit Vorlage einer Bestätigung zahlt auch die Versicherung. Nicht zahlen tut die Teilkasko hingegen in dem Fall, dass durch das Verhalten des Versicherungsnehmers ein Schaden entsteht, der durch die Natur ausgelöst wurde. Beispielweise wenn der Fahrer einem Baum ausweichen muss, der auf die Straße gefallen ist, und dann in den Graben fährt. Die Teilkaskoversicherung greift nur dann, wenn der Baum direkt auf das Auto fällt.
Der Versicherungsnehmer wird außerdem vor Wildschäden versichert. In der Regel gegen Haarwild gemäß des Bundesjagdgesetzes. Wünscht der Versicherungsnehmer den vollen Schutz vor Unfällen mit Tieren, dann muss in dem Versicherungsvertrag „alle Tiere“ auftauchen. Je nach Wunsch kann auch der Schutz vor Marderbissen- mit oder ohne Folgeschäden, gewährleistet werden.
Errechnung der Beiträge bei der Teilkaskoversicherung
Die Beiträge lassen sich, genau wie bei der Vollkaskoversicherung, durch die Typklasse des Fahrzeugs und der Regionalklasse des Versicherungsnehmers errechnen. Desweiteren sind bei der Teilkasko weitere Punkte von Bedeutung: Die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, sowie das Alter des Fahrzeugs und des Versicherungsnehmers (beziehungsweise des jüngsten eingetragenen Fahrers).
Im Gegensatz zur Vollkasko kann bei der Teilkaskoversicherung der Schadenfreiheitsrabatt die Beiträge nicht beeinflussen. Hier ist jedoch eine Senkung der Beiträge durch eine Selbstbeteiligung möglich. Im Normalfall liegt die Beteiligung an Schäden bei bis zu 1.000 Euro. Auf Wunsch können natürlich auch höhere Beiträge vereinbart werden.
Ganz einfach Tarife vergleichen mit dem Autoversicherungsvergleich
Um die für Sie günstigste Teilkaskoversicherung zu finden, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich. Ganz einfach geht das mit unserem praktischen Autoversicherungsvergleich. Hiermit können Sie schnell und einfach vergleichen und bequem per Online-Antrag eine Versicherung abschließen. Natürlich bekommen Sie auf Wunsch auch ein schriftliches Angebot von uns zugesendet. Zusätzlich stehen Ihnen jederzeit unsere Experten am Telefon zur Verfügung.
